Welche Projekte werden mit der Forschungsprämie gefördert?
Die Forschungsprämie wird im Sinne des § 108 c Einkommensteuergesetzes für eigenbetriebliche Forschung & Entwicklung sowie für Auftragsforschung gewährt. Anspruch auf eine Förderung haben demnach:
Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung
Im Unternehmen entwickelte bzw. weiterentwickelte Produkte und Produktionsverfahren werden durch die Forschungsprämie gefördert, sofern im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit eine technische Unsicherheit zu lösen ist. Die mit der Entwicklung zusammenhängenden Aufwendungen für das Entwicklungspersonal, die Herstellung von Prototypen, das Material für die erforderlichen Testläufe sowie Investitionen in Forschung & Entwicklung können für eine Förderung geltend gemacht werden. Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung wird durch die Forschungsprämie gefördert.
Förderungen können für diese Aufwendungen beantragt werden
- Löhne und Gehälter
- Unmittelbare Aufwendungen (Material, zugekaufte Leistungen, Maschinenstunden)
- Investitionen (wenn Nutzung nachhaltig für F&E)
- Anteilige Gemeinkosten
- Anteilige Finanzierungsaufwendungen
Wann kann eingereicht werden?
Unternehmen können eine Förderung durch die Forschungsprämie für angefallene Forschungs- und Entwicklungskosten rückwirkend nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Wie wird die Forschungsprämie beantragt?
Die Antragstellung erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Während die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) für die technische Beurteilung der Entwicklungsprojekte verantwortlich ist, erfolgt die Beurteilung der Höhe der Forschungsaufwendungen durch das Finanzamt.
Wer hat Anspruch auf die Forschungsprämie?
In Österreich haben alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung im Inland betreiben oder an im EWR ansässige Dritte vergeben, kraft Gesetz Anspruch auf eine Forschungsprämie.
Wie unterstützt CONFIDA?
Wir beraten und begleiten Sie bei:
- der Auswahl förderwürdiger Projekte
- der Erstellung technischer Projektbeschreibungen
- der Ermittlung maximal förderbarer Aufwendungen
- der Beantragung (Finanzamt und FFG)
- der Implementierung eines innerbetrieblichen Prozesses
- der jährlichen Beantragung der Forschungsprämie
- der Betriebsprüfung
Wie hoch ist die Forschungsprämie?
Die Förderungsquote beträgt 14 % der gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in einem Wirtschaftsjahr. Die Forschungsprämie ist steuerfrei und wird vom Finanzamt gutgeschrieben. Bei einem Forschungs- und Entwicklungsauftrag an einen inländischen oder in der EU/EWR ansässigen Dritten, kann der Auftraggeber maximal 1 Mio. Euro als Aufwendungen ansetzen.
Was sind die Förderkriterien für die Forschungsprämie?
Prämienbegünstigt sind Tätigkeiten in Forschung & Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt werden. Um eine Förderung genehmigt zu bekommen muss das Ziel darin liegen, den aktuellen Wissensstand zu vermehren, aber auch neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten.
Entscheidende Kriterien für das Vorliegen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und die Zusage der Forschungsprämie sind:
Neuartigkeit:
Das Projekt muss für das Unternehmen UND die Branche bzw. den Sektor neuartig sein, um die Forschungsprämie zu beantragen.
Schöpferisch:
Das Projekt muss auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.
Unsicherheit:
Um die Forschungsprämie zu beantragen, muss das Projekt eine technologische Unsicherheit oder ein technisches Risiko beinhalten.
Systematisch:
Das Projekt muss einem geordneten Ablaufplan und einer Budgetierung folgen.
Nachvollziehbarkeit:
Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar wiederholt werden können.
Antragsstellung für die Forschungsprämie in wenigen Schritten
Projekte erheben und beschreiben
Kosten ermitteln
Beantragung Gutachten FFG
Beantragung Finanzamt
Gutschrift auf dem Steuerkonto
Ihre Vorteile. Unsere Leistungen.
Vorteile der Forschungsprämie
- Rechtsanspruch: keine Limitierung des Fördertopfes
- Keine komplexe Antragsstellung, kein Bewilligungsverfahren im Voraus
- Steuerfreie Prämie, unabhängig vom Betriebsergebnis
- Liquiditätszufluss auf das Steuerkonto
- Förderung auch bei negativen/fehlgeschlagenen Forschungsergebnissen
- Stärkt die Marktposition Ihres Unternehmens
- Nutzung der Innovationsleistungen für den Lagebericht, Marketing & Öffentlichkeitsarbeit und Statistik Austria
Leistungen von CONFIDA
- Hilfe bei der Auswahl förderwürdiger Projekte
- Optimierung der Bemessungsgrundlage
- Hilfestellung bei der Ermittlung und Aufbereitung der Kosten
- Unterstützung bei der Formulierung technischer Projektbeschreibungen
- Unterstützung bei der Antragstellung bei der FFG und beim Finanzamt
- Hilfe im Verfahren beim Finanzamt (Rechtsmittel)
- Unterstützung im Rahmen einer Außenprüfung
Die Schritte der Antragsstellung
- Zur Geltendmachung der Forschungsprämie muss das Unternehmen nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
- Zusätzlich muss ein Gutachten bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden.
- Das Gutachten der FFG befindet darüber, ob die Forschungsaktivitäten im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der dazu ergangenen Verordnung begünstigte Forschung und experimentelle Entwicklung sind.
- Das Finanzamt entscheidet über die Zuerkennung der Forschungsprämie. In der Regel folgt das Finanzamt der Einschätzung der FFG.